Arbeitssicherheit

Allgemein / Grundbetreuung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung gem. ASiG §6/ DGUV Vorschrift 2 durch eine
    Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Erstellung eines Sicherheitsmanagementsystems
  • Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Mitarbeitern und Interessensvertretungen
  • Unterstützung der Vorgesetzten und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Planung, sowie Umsetzung von Projekten
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätte
  • Organisation des Arbeitssicherheitsausschuss
  • Gestellung von Betriebsärzten durch Kooperationspartner „DEKRA“

Spezifische Dienstleistungen

  • Konzepte zur Umsetzung der Betreiberpflichten/ Erstellung einer rechtssicheren Organisation der Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der systematischen Erstellung und Revision von Gefährdungsbeurteilungen z.B. für
              – Allgemeine und einfache Tätigkeiten
              – Arbeitssysteme aller Art, z.B. Maschinen & Anlagen
              – Altmaschinen (ohne CE-Kennzeichnung vor 1995) und deren Nachrüstungen nach BetrSichV
              – Gefahrstoffe
              – Explosionsgefahren (Explosionsschutzdokument)
              – Technische Gebäudeausrüstung
  • Erstellung der Dokumentationsstruktur (Kataster) z.B. für
              – Gefahrstoffe
              – Maschinen
              – Arbeitsmittel
  • Schulung der Führungskräfte zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unfallauswertung und Analyse nach Ereignissen, sowie Erstellung von Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung
  • Unterstützung bei Behördenanfragen (Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Baubehörde, etc.)
  • Erstellung von Onlineschulungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Konzepte zur Koordination externer Dienstleister inkl. Sicherheitsunterweisung
  • Erstellung von Plänen zu Flucht- und Rettungswegen, Evakuierungsmaßnahmen, des Meldeschemas und zur Ersten Hilfe