Arbeitssicherheit
Allgemein / Grundbetreuung
- Gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung gem. ASiG §6/ DGUV Vorschrift 2 durch eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit - Erstellung eines Sicherheitsmanagementsystems
- Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Mitarbeitern und Interessensvertretungen
- Unterstützung der Vorgesetzten und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Planung, sowie Umsetzung von Projekten
- Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätte
- Organisation des Arbeitssicherheitsausschuss
- Gestellung von Betriebsärzten durch Kooperationspartner „DEKRA“
Spezifische Dienstleistungen
- Konzepte zur Umsetzung der Betreiberpflichten/ Erstellung einer rechtssicheren Organisation der Arbeitssicherheit
- Unterstützung bei der systematischen Erstellung und Revision von Gefährdungsbeurteilungen z.B. für
– Allgemeine und einfache Tätigkeiten
– Arbeitssysteme aller Art, z.B. Maschinen & Anlagen
– Altmaschinen (ohne CE-Kennzeichnung vor 1995) und deren Nachrüstungen nach BetrSichV
– Gefahrstoffe
– Explosionsgefahren (Explosionsschutzdokument)
– Technische Gebäudeausrüstung - Erstellung der Dokumentationsstruktur (Kataster) z.B. für
– Gefahrstoffe
– Maschinen
– Arbeitsmittel - Schulung der Führungskräfte zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Unfallauswertung und Analyse nach Ereignissen, sowie Erstellung von Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung
- Unterstützung bei Behördenanfragen (Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Baubehörde, etc.)
- Erstellung von Onlineschulungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen
- Konzepte zur Koordination externer Dienstleister inkl. Sicherheitsunterweisung
- Erstellung von Plänen zu Flucht- und Rettungswegen, Evakuierungsmaßnahmen, des Meldeschemas und zur Ersten Hilfe